Empfehlungen zur Vorsorge bei der Öl- und Kohlenwasserstofflagerung in einstaugefährdeten Bereichen
Wassergefährdende Stoffe wie z.B. Heizöl und Kraftstoffe, müssen so gelagert werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu befürchten ist. Markante Hochwässer in jüngerer Zeit haben gezeigt, dass viele Anlagen diese Anforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht erfüllen. Insbesondere gelangen regelmäßig bei Hochwasserereignissen infolge Aufschwimmens unzureichend gesicherter Lagertanks erhebliche Mengen an Heizölen in die Gewässer, was durch die Wahl einer geeigneten Anlagentechnik vermieden werden kann.
Aus diesem Grund haben die IKSMS anlässlich ihrer Vollversammlung 1995 an ihre Mitgliedsstaaten Empfehlungen über Vorsorgemaßnahmen bei der Öl- und Kohlenwasserstofflagerung in einstaugefährdeten Bereichen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sollen aufzeigen, welche zusätzlichen technischen Anforderungen an die Lagerung nach heutigem Kenntnisstand einzuhalten sind, um auch für den Fall des Einstaus als aureichend sicher zu gelten.