Umsetzung HWRM-RL
Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL), die am 27. November 2007 in Kraft getreten ist, setzt für die EU-Mitgliedstaten in der Hochwasserpolitik neue Maßstäbe.
Die HWRM-RL schreibt die Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten vor und, sofern angebracht, nicht-bauliche Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit.
Sie schreibt außerdem die Koordinierung der Hochwasserrisikomanagementpläne in der Flussgebietseinheit vor. Letztere werden durch detailliertere und auf der Ebene der internationalen Teileinzugsgebiete abgestimmte Hochwasserrisikomanagementpläne ergänzt, sofern Länder mit einem gemeinsamen Teileinzugsgebiet dies für angemessen erachten (Art. 8 Abs. 4 HWRM-RL)
Die HWRM-RL überlässt es dabei den Mitgliedsstaaten, die Ziele und Maßnahmen in ihren nationalen HWRM-Plänen eigenverantwortlich festzulegen.
Die Mosel, die Saar und ihre Zuflüsse sind Teil der Internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein. Ihr Einzugsgebiet umfasst vier Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Frankreich, Luxemburg, Belgien, Deutschland). Für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar wird die internationale Koordinierung von den IKSMS gewährleistet.
Der derzeit gültige "Aktionsplan Hochwasser im Einzugsgebiet von Mosel und Saar" empfiehlt Aktivitäten und Maßnahmen, die Menschen und Güter vor den negativen Auswirkungen von Hochwasser schützen können. Gleichzeitig sollen sie die ökologische Situation im Einzugsgebiet der beiden Flüsse verbessern und entstandene ökologische Defizite soweit wie möglich ausgleichen.