Die IKSMS – Abstimmungsplattform zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie


Die drei Vertragsstaaten der IKSMS stellen seit dem Jahre 2000 gemeinsam mit der wallonischen Region die nachhaltige Bewirtschaftung von Mosel und Saar entsprechend den Anforderungen der europäischen “Wasserrahmenrichtlinie” 2000/60/EG (WRRL) sicher.

Die WRRL schafft einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Sie dient dem vorbeugenden Schutz, dem Erhalt und der Verbesserung der aquatischen Ökosysteme der Oberflächengewässer sowie der Reduzierung der Verunreinigung des Grundwassers. Die Richtlinie verlangt Vorsorgemaßnahmen für eine nachhaltige Wassernutzung. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, dass die Oberflächengewässer und das Grundwasser bis zum Jahr 2015 den so genannten “guten Zustand” erreichen. Seither werden alle Arbeiten, die im Mosel-Saar-Einzugsgebiet für eine kohärente Umsetzung der WRRL erforderlich sind, innerhalb der IKSMS koordiniert. Die IKSMS bilden mit der logistischen Unterstützung ihres Sekretariates auch die Plattform zur grenzübergreifenden Abstimmung der Staaten im Umsetzungsprozess der WRRL. Als Konsequenz daraus wurde der Handlungs- und Zuständigkeitsbereich der auf das gesamte Einzugsgebiet und auf das Grundwasser ausgedehnt. Die wallonische Region, die ca. 760 km2 des Moseleinzugsgebietes umfasst, wurde eingeladen, sich an der Abstimmung zu beteiligen.

Im Zuge der Umsetzung der WRRL wurde eine Bestandsaufnahme erstellt, in der alle Belastungsfaktoren der Gewässer des Einzugsgebiets erfasst wurden. Nachdem diese Bestandsaufnahme im Juni 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt worden war, befassten sich die IKSMS mit den nächsten Phasen der Umsetzung der WRRL, der Koordinierung der Aufstellung und Durchführung der Überblicksüberwachungsprogramme im Jahr 2007 und der Erarbeitung eines internationalen Bewirtschaftungsplanes für das Einzugsgebiet Mosel-Saar im Jahr 2009. Er wurde im Dezember 2009 veröffentlicht.

Die internationale Zusammenarbeit zwischen allen Staaten im Einzugsgebiet ist ein ausschlaggebender Faktor für eine nachhaltige Wasserwirtschaft an Mosel und Saar. Gemeinsam haben die Vertragsstaaten analysiert, welche Handlungsfelder nach wie vor im Einzugsgebiet bestehen. Dabei wurden die sieben folgenden wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen identifiziert:

  • Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels (z. B. Erhöhung der Wassertemperaturen, vermehrte Starkregenereignisse, vermehrte und längere Niedrigwasserperioden, Rückgang der Grundwasserneubildung);
  • Verbesserung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den Hauptwanderrouten von Mosel, Saar sowie deren Nebenflüssen, damit insbesondere Fischwanderungen wieder möglich werden;
  • Schutz und Wiederherstellung der aquatischen Ökosysteme durch Verringerung der hydromorphologischen Beeinträchtigungen und Defizite (z. B. Sohl- oder Uferverbau, Verrohrungen, schädliche Umfeldstrukturen, mangelnde Strömungsdiversität) im Einzugsgebiet von Mosel und Saar;
  • Weitere Verringerung der klassischen Verunreinigungen, insbesondere von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor), aus diffusen Quellen (z. B. aus landwirtschaftlich genutzten Flächen) sowie Punktquellen (z. B. Einleitungen aus Kläranlagen), die sich stark auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers auswirken;
  • Weitere Reduzierung bzw. Beseitigung der Belastungen durch weitere Schadstoffe (z. B. Mikroverunreinigungen wie Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittelrückstände, PAK);
  • Verbesserung des gewässerökologischen Gleichgewichts durch Maßnahmen im Bergbau (Kohle- und Eisenerzbecken);
  • Vereinbarung von Wassernutzungen wie der Schifffahrt und der Wasserkraftnutzung mit dem Schutz der Umwelt und der Fischbestände.
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Die Überprüfung und Aktualisierung des ersten Bewirtschaftungsplanes wurden im Dezember 2015 abgeschlossen und mündeten in die Veröffentlichung des zweiten Bewirtschaftungsplanes, der den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 abdeckt. Die Überprüfung und Aktualisierung des zweiten Bewirtschaftungsplanes wiederum wurden Anfang 2022 abgeschlossen und mündeten in die Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungsplanes, der den nächsten Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 abdeckt.