Veröffentlichung des 2. Internationalen Hochwasserrisikomanagementplans
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Vertragsparteien im Hochwasserbereich gehören zu den Aufgaben der IKSMS.
Als der „Aktionsplan Hochwasser“ (APH) Ende 1998 von den Anrainerstaaten des internationalen Mosel-Saar-Einzugsgebiets als Reaktion auf die großen Hochwasser von 1993 und 1995 an den Mittel- und Unterläufen der Mosel und der Saar verabschiedet wurde, gab es noch keine europäische Politik im Bereich des Hochwasserrisikomanagements.
Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL), die 2007 in Kraft getreten ist, setzt jedem Mitgliedstaat das strategische Ziel, die potenziellen nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu verringern.
Die Mitgliedstaaten müssen alle sechs Jahre sogenannte „Hochwasserrisikomanagementpläne“ erstellen, in denen sie dokumentieren, welche Mittel zur kontinuierliche Weiterentwicklung von Hochwasservorsorge und -schutz aufgewendet, welche konkreten Maßnahmen ergriffen und wie die Fortschritte bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen überwacht werden.
Die HWRM-RL überlässt es den Mitgliedstaaten, die Ziele und Maßnahmen in ihren nationalen HWRM-Plänen eigenverantwortlich festzulegen. Die Links in Anlage 1 des HWRM-Plans Mosel-Saar führen direkt zu den HWRM-Plänen der Staaten/Länder oder Regionen des Bearbeitungsgebiets Mosel-Saar.
Die Richtlinie schreibt außerdem die Koordinierung der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) in internationalen Flussgebieten vor. Diese Pläne werden durch detailliertere und auf Ebene der internationalen Teileinzugsgebiete wie dem der Mosel und der Saar abgestimmte HWRM-Pläne ergänzt, sofern Staaten mit einem gemeinsamen Teileinzugsgebiet dies für angemessen erachten.
Die Mosel, die Saar und ihre Zuflüsse sind Teil der Internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein. Ihr Einzugsgebiet umfasst vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frankreich, Luxemburg, Belgien und Deutschland). Für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar obliegt die internationale Koordinierung den „Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar (IKSMS)“ mit Sitz in Konz, Deutschland.
Der erste HWRM-Plan für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar, der die Koordinierung der nationalen HWRM-Pläne der Anrainerstaaten beschreibt, folgte ab dem 01.01.2016 auf den APH der IKSMS.
Die IKSMS haben bei ihrer 60. Vollversammlung am 9. Dezember 2021 den 2. Hochwasserrisikomanagement-Plan für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar verabschiedet.
Der Plan steht unter den nebenstehenden Links zum Download zur Verfügung und beschreibt die gemeinsamen Prinzipien und Ziele sowie konkrete Maßnahmen, die die Staaten im Einzugsgebiet von 2022 bis 2027 ergreifen werden, um das Hochwasserrisiko für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe zu verringern. Die Staaten im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar haben sich auf diverse Überwachungsindikatoren geeinigt, die dazu dienen sollen, den Stand der Umsetzung der im HWRM-Plan Mosel-Saar vorgesehenen Maßnahmen sowie die Fortschritte zu überprüfen. Die IKSMS dokumentieren die Fortschrittsüberwachung im Rahmen der Umsetzung der in Kapitel 6 des HWRM-Plans vorgesehenen Maßnahmen.